Haftbefehle im Briefkasten sind Totalfälschungen
Gefälschte Schreiben der Staatsanwaltschaft Frankfurt verbreiten sich
Postweg - 30.06.2017
Haftbefehle im Briefkasten sind Totalfälschungen Gefälschte
Schreiben der Staatsanwaltschaft Frankfurt verbreiten sich
Mittelhessen
Seit ein paar Tagen landen angebliche Haftbefehle wegen offener
Geldstraßen auf dem
Postweg in Briefkästen in Mittelhessen - zuletzt
in Nidda und Marburg. "Diese "Haftbefehle" sind Totalfälschungen! In
Deutschland gibt es nicht ein Gericht, das einen Haftbefehl direkt
per Post nach Hause schickt!" Nach Recherchen gibt es diese Briefe
bundesweit seit mehreren Jahren. Sie verursachen wegen ihres auf den
ersten Blick offiziellen Aussehen und der enthaltene Forderung nach
28.500 Euro bzw. ersatzweisen Androhung von über zweieinhalb Jahren
Haft beim Empfänger zunächst mal Unbehagen und Erschrecken. Erst bei
näherem Hinsehen wird dann deutlich, dass dieses Schreien eine
Totalfälschung ist. In Mittelhessen tauchten bisher mindestens drei
gleiche Schreiben angeblich der Staatsanwaltschaft Frankfurt auf. Es
enthält Aktenzeichen, Telefonnummern, Abkürzungen und sogar Namen und
Anschriften. Bei genauerem Hinsehen fallen dann aber einige
Ungereimtheiten auf. Es gibt etliche Schreibfehler und nicht zu Ende
geschriebene Sätze und es fehlt an der typischen Behördensprache.
Außerdem fällt sofort die geforderte Zahlung von 950 Tagessätzen zu
je 30 Euro, als 28.500 Euro, ins Auge. Eine Kontoverbindung zur
Überweisung enthält das Schreiben nicht. Stattdessen ist man
aufgefordert, sich sofort mit dem namentlich genannten Sachbearbeiter
unter der aufgeführten Telefonnummer in Verbindung zu setzen. Mit ihm
sei die angebotene Teilzahlungsmodalitäten zu klären. Der Anschluss
ist dauerbesetzt und die Rufnummer gehört definitiv nicht zur
Staatsanwaltschaft Frankfurt. Glücklicherweise hat sich bislang
niemand durch das Aussehen des Schreibens täuschen lassen. Ein
finanzieller Schaden ist bislang nicht entstanden.
"Wer einen solchen Brief findet, sollte keinesfalls die
enthaltenen Telefonnummern oder E-Mail-Anschriften benutzen - erst
recht natürlich nicht bezahlen! Wenden Sie sich im Zweifel an die
Polizei!"
Hinweis: Ein Bild des Schreibens ist dieser Presseinfo beigefügt
und steht unter www.polizeipresse.de zur Verfügung.
Martin Ahlich Polizeipressesprecher
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